Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Käufer bzw. Mieter der Software (nachstehend „Kunde“ genannt) und Herrn Mirko Schneider, Stollberger Straße 30, 09380 Thalheim (nachstehend „MISTERIMMO®“ genannt) ausschließlich, soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien abgeändert werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen oder Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei Vertragsabschluss auf solche verwiesen und ihnen nicht ausdrücklich durch MISTERIMMO® widersprochen wird. Selbst wenn MISTERIMMO® auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(2) Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen an MISTERIMMO® können nur durch Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre sind.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch ihn anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen nochmals gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Vertragsschluss über das Internet: Das Offerieren der Software auf den Webseiten von MISTERIMMO® stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst die Bestellung der Software durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch eine innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung gesondert erklärte Annahme von MISTERIMMO® per E-Mail, Telefax oder Schreiben via Post, spätestens aber mit dem Aufspielen der Software auf dem Webserver des Kunden innerhalb gleicher Zeit zustande. Unabhängig davon wird der Zugang der Bestellung des Kunden elektronisch bestätigt. Diese automatische E-Mail-Bestätigung stellt nicht die Annahmeerklärung von MISTERIMMO® dar.
(2) Vertragsschluss in sonstiger Weise: Erfolgt die Bestellung der Software durch den Kunden nicht über die Website von MISTERIMMO®, sondern in sonstiger mündlicher oder schriftlicher Weise, so erstellt MISTERIMMO® auf der Grundlage der Bestellung des Kunden zunächst ein verbindliches Angebot, dass der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per E-Mail, Telefax oder Schreiben via Post annehmen kann. Mit Zugang der Annahmeerklärung bei MISTERIMMO® kommt der Vertrag zustande.
(3) Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, dass er die folgenden, zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Vertragssoftware erforderlichen Voraussetzungen erfüllt:
Webserver-Anforderungen:
- Linux/Windows basiertes Betriebssystem mit Apache 2.2.x als Webserver
- PHP ab Version 5.4.9
- MySQL ab Version 5.5
- Cronjobs mind. 15 Stück
- mind. 100 MB Speicher für Grundinstallation. Weiterer Platz ist für die Anzeigenbilder nötig je nach Anzeigenanzahl
- IONCUBE-Loader Version ab 4.4.4
- mod_rewrite aktiviert
- hoher Freitraffic für IMPORTE und EXPORTE (empfohlen: FLATRATE)
PHP-Einstellungen:
- cURL enabled
- ZLib enabled
- Zip enabled
- FTP support enabled
- Session Support enabled
- DOM/XML enabled
- memory_limit >= 64MB
- magic_quotes_gpc Off
- allow_url_fopen On
- register_globals Off
- short_open_tag On
- max_execution_time >= 90 (zur Minimalnutzung der OPENIMMO-Schnittstelle)
§ 3 Übertragung von Leistungen
MISTERIMMO® ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Leistungen Dritter zu bedienen. Hierdurch werden die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien nicht berührt, insbesondere bleibt MISTERIMMO® Vertragspartner des Kunden.
§ 4 Preise
(1) Alle von MISTERIMMO® angegebenen Preise, gleichgültig ob sie auf Webseiten, in Angeboten oder sonstigen Druckwerken enthalten sind, verstehen sich stets als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Versand- oder Zustellkosten sind in den Preisangaben nicht enthalten. Sofern diese zusätzlich anfallen, sind sie vom Kunden zu tragen.
(2) Soweit das Aufspielen der Software auf den Server des Kunden erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise von MISTERIMMO®.
§ 5 Leistungszeit
(1) Von MISTERIMMO® in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigten MISTERIMMO®, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird MISTERIMMO® die Leistung dadurch dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von 3 Monaten, unmöglich, wird MISTERIMMO® von seiner Leistungspflicht frei. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits empfangene Leistungen werden unverzüglich zurückgewährt. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche MISTERIMMO® nicht zu vertreten hat und durch die MISTERIMMO® die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige, von MISTERIMMO® nicht zu vertretende Belieferung durch Subunternehmer.
(3) Verlängert sich gem. § 5 Abs. 2 die Leistungszeit oder wird MISTERIMMO® gem. § 5 Abs. 2 von seiner Leistungspflicht frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(4) Soweit MISTERIMMO® die Leistung nicht fristgemäß erbringt, muss der Kunde zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen. Erst nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung von MISTERIMMO® auf Schadensersatz ist nach Maßgabe des § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Dem Kunden steht, wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, die Zahlungsmöglichkeit der Banküberweisung im Voraus zur Verfügung.
(2) Der Kaufpreis ist im Fall der Kaufversion fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Maßgeblich ist der Eingang des Kaufpreises auf dem Konto von MISTERIMMO®. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist gelangt der Kunde ohne weitere Erklärung in Zahlungsverzug. Im Falle der Mietversion ist der Mietzins quartalsweise jeweils bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Quartals im Voraus zu zahlen. Fällt der Vertragsschluss inmitten des laufenden Quartals, so ist der für das laufende Quartal anteilige Mietzins sofort mit Vertragsschluss fällig.
(3) Im Fall des Zahlungsverzuges fallen für den Kunden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. MISTERIMMO® bleibt es jedoch unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Pflicht zur Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen und Unterlagen streng geheimzuhalten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt unabhängig davon, ob Informationen mündlich, dokumentiert, maschinenlesbar, elektronisch oder in anderer Form zugänglich gemacht wurden oder werden.
§ 8 Datenschutz
(1) MISTERIMMO® behandelt persönliche Daten des Kunden vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt.
(2) MISTERIMMO® weist darauf hin, dass persönliche Daten der Kunden elektronisch verarbeitet werden. Die Daten werden allein zur Vertragsdurchführung verwendet, soweit nicht Anderweitiges vereinbart ist.
(3) Nach Durchführung des Vertrages werden die Daten umgehend gelöscht, es sein denn, ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder vereinbart.
§ 9 Webseiteninhalte
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf seinen Webseiten keine rechtswidrigen Inhalte öffentlich zugänglich zu machen und/oder diese zu rechtswidrigen Zwecken zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere beleidigende, gewaltverherrlichende, diskriminierende, pornographischen sowie urheberrechtswidrige Inhalte.
(2) Sollte MISTERIMMO® von Dritten aufgrund rechtswidriger Inhalte auf den Webseiten des Kunden in Anspruch genommen werden, so stellt dieser MISTERIMMO® von allen etwaigen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, frei. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, MISTERIMMO® sämtliche Kosten (einschließlich der mit der Verteidigung im Zusammenhang stehenden Kosten wie z.B. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen, der durch die Inanspruchnahme von MISTERIMMO® aufgrund rechtswidriger Inhalte auf den Webseiten des Kunden entstehen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass die Software einen Link zur Homepage von MISTERIMMO® enthält. Der Kunde verpflichtet sich, diesen nicht zu entfernen oder entfernen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt MISTERIMMO®, die Rechte aus § 14 (4) dieser Bestimmungen geltend zu machen.
§ 10 Gewährleistung beim Softwarekauf
(1) Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Vertragssoftware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Bei Rechtsmängeln finden die folgenden Vorschriften aus § 10 entsprechende Anwendung.
(2) Nach dem Aufspielen der Software auf dem Webserver des Kunden wird dieser die Software unverzüglich auf etwaige Mängel hin untersuchen und solche MISTERIMMO® umgehend mitteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 377 HGB. Verletzt der Kunde diese Pflicht, stehen ihm die Rechte, wie sie zu Mängeln in den folgenden Vorschriften aus § 10 geregelt sind, hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu.
(3) Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für MISTERIMMO® möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und MISTERIMMO® möglichst schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
(4) Teilt der Kunde Mängel gem. § 10 Abs. 3 mit, wird MISTERIMMO® wie folgt Nacherfüllung leisten:
a) MISTERIMMO® ist berechtigt, die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder durch Neulieferung zu erledigen. Der Kunde kann innerhalb angemessener Frist eine Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.
b) Die Mangelbeseitigung durch MISTERIMMO® kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
c) Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die Software von MISTERIMMO® zurückzuführen ist, ist MISTERIMMO® berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand zur ortsüblichen Vergütung gegenüber dem Kunden zu berechnen.
(5) Ist MISTERIMMO® mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, MISTERIMMO® eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist MISTERIMMO® auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Die Nacherfüllung ist nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht MISTERIMMO® während der Nachfristen die Anzahl der Nacherfüllungsversuche in Abhängigkeit von der Art des Mangels und den besonderen Umständen (Personal u.ä.) frei.
MISTERIMMO® wird, nach Ablauf der angemessenen Frist, dem Kunden dies mitteilen und diesen zur Erklärung in angemessener Frist auffordern, wie dieser weiter verfahren wird.
(6) Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn MISTERIMMO® ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.
(7) Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.
(8) Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist MISTERIMMO® berechtigt, für die durch den Kunden bis zur Rückabwicklung gezogene Nutzung aus der Anwendung der Software eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer vierteljährigen Gesamtnutzungszeit der Software ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung der Software aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.
(9) Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab dem Aufspielen der Software auf dem Webserver des Kunden. Dies gilt nicht im Fall von § 10 Abs. 11. Weiterhin gelten abweichend die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MISTERIMMO® oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.
(10) Soweit der Kunde die Software selbst ändert, durch Dritte ändern lässt oder er die Mindestanforderungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Software gem. § 2 (2) dieser Bestimmungen nicht erfüllt, entfallen die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht auf diese Tatsache zurückzuführen sind und auch nicht die Fehleranalyse und Beseitigung für MISTERIMMO® dadurch beeinträchtigt wird.
(11) Im Fall der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch MISTERIMMO® bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.
(12) An der Software stehen MISTERIMMO® oder Dritten Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kunde die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.
Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden wegen der Nutzung der Software geltend, wird der Kunde MISTERIMMO® darüber unverzüglich informieren und MISTERIMMO® soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen. Dabei wird der Kunde MISTERIMMO® jegliche zumutbare Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Kunde MISTERIMMO® sämtliche erforderlichen Informationen über den Einsatz und eventuelle Bearbeitung der Software möglichst schriftlich übermitteln und erforderliche Unterlagen dazu überlassen.
Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann MISTERIMMO® nach seiner Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass er
a) von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten des Kunden ein für die Zwecke des Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt, oder
b) die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert, oder
c) die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder
d) einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Im Übrigen gelten die Regelungen dieses § 10 bei Rechtsmängeln entsprechend.
§ 11 Gewährleistung bei Softwaremiete
(1) Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Vertragssoftware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Bei Rechtsmängeln finden die folgenden Vorschriften aus § 11 entsprechende Anwendung.
(2) Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für MISTERIMMO® möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und MISTERIMMO® möglichst schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
(3) MISTERIMMO® ist verpflichtet, Mängel an der Vertragssoftware unverzüglich zu beheben.
(4) Für die Gewährleistung gelten im Übrigen die Bestimmungen über den Mietvertrag gem. §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gem. § 536a 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
(5) Soweit der Kunde die Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht auf diese Tatsache zurückzuführen sind und auch nicht die Fehleranalyse und Beseitigung für MISTERIMMO® dadurch beeinträchtigt wird.
(6) Für Rechtsmängel gelten die Regelungen aus § 10 (12) dieser Bestimmungen entsprechend.
§ 12 Haftung
(1) MISTERIMMO® haftet nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Last fällt. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit hiervon Rechte betroffen sind, die dem Kunden nach dem Inhalt und dem Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind sowie für Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von MISTERIMMO® und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen. Die Regelung aus § 12 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von MISTERIMMO® –insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz – oder eine Haftung aus Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen nach § 12 Abs.1 und Abs. 2 unberührt. Ebenso gelten diese Regelungen nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch MISTERIMMO® und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(4) Die Regelungen aus § 12 Abs. 1 bis § 12 Abs. 3 umfassen sämtliche vertraglichen und nicht vertraglichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Ware resultieren.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar geleistet werden. MISTERIMMO® haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Telemediendienstes, noch für technische und elektronische Fehler während eines Kommunikationsvorganges, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
(6) MISTERIMMO® ist nicht für die Daten des Kunden auf Servern von MISTERIMMO® oder der angebotenen Dienste, verantwortlich. Es wird keine Haftung für Beschädigung, Verlust und daraus resultierenden Schäden übernommen. Der Kunden hat Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen
§ 13 Softwareentwicklung/Anpassung
(1) Sofern MISTERIMMO® sich vertraglich zu individuellen Anpassungs- und/oder Entwicklungsleistungen der Software verpflichtet, gelten die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für diese zusätzlichen Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften dieses § 13.
(2) MISTERIMMO® verpflichtet sich, die vom Kunden geforderten und in einem gesonderten Pflichtenheft festgelegten Funktionalitäten der Software herzustellen. MISTERIMMO® ist für die Richtig- und Vollständigkeit der im Pflichtenheft enthaltenen Angaben des Kunden weder verantwortlich noch zu deren Überprüfung verpflichtet.
(3) Nach Fertigstellung der individuell vereinbarten Leistungen stellt MISTERIMMO® diese dem Kunden auf seinem Server zur Verfügung und zeigt ihm schriftlich oder per E-Mail die Fertigstellung an. Verlangt der Kunde keine Abnahme, so gilt die Leistung mit dem Ablauf von 12 Werktagen nach der Fertigstellungsanzeige als abgenommen. Das gleiche gilt nach dem Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung der Leistungen durch den Kunden. Verlangt MISTERIMMO® eine Abnahme, so ist diese innerhalb von 12 Werktagen nach der Fertigstellungsanzeige durchzuführen. Auf Verlangen von MISTERIMMO® sind in sich abgeschlossene Teilleistungen besonders abzunehmen. Die Abnahme kann wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden.
(4) Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Abänderungen der Leistungen, insbesondere der Anforderungen der Applikation im Umfang oder deren Spezifikationen, müssen von MISTERIMMO® nicht angenommen werden. Sofern die Annahme erfolgt, geschieht dies in Schriftform oder durch Ausführung. Vor der Annahme werden die Vertragsparteien eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung sowie etwaiger Ausführungsfristen vereinbaren.
(5) Für Sach- und Rechtsmängel gelten im Übrigen die Vorschriften aus § 10 dieser Bestimmungen entsprechend.
§ 14 Nutzungsrechte
(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt an der Software Nutzungsrechte auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen dieses § 14.
(2) Softwarekauf
2.1 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt sind. Der Kunde darf zur Datensicherung von der Software eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphabnumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.
2.2 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Unzulässig ist der Einsatz der Software auf mehreren Hardwaresystemen des Kunden zur gleichen Zeit, es sei denn, es sind in der erforderlichen Anzahl Mehrfachlizenzen vereinbart worden.
2.3 Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Die notwendigen Vervielfältigungen umfassen auch die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden in den Arbeitsspeicher.
2.4 Der Kunde darf die Software einschließlich des Handbuchs und des sonstigen begleitenden Materials auf Dauer an Dritte veräußern und verschenken, vorausgesetzt der Erwerbende hält sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt mit deren Übergabe an den Dritten. Der Kunde ist im Fall der Weitergabe der Software verpflichtet, MISTERIMMO® Namen und vollständige Anschrift des Dritten in Textform mitzuteilen.
2.5 Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Sofern die Handlung aus gewerblichen Gründen vorgenommen wird, ist sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich ist und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht worden und/oder sonst wie zugänglich sind. Eine Veröffentlichung des Quellcodes oder dessen Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
2.6 Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Software, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung von MISTERIMMO® nicht an Dritte vermietet werden.
2.7 Das Recht zur Nutzung der Software geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
2.8 Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.
(3) Anpassungs- und Entwicklungsleistungen
Bei individuellen Anpassungs- und/oder Entwicklungsleistungen der Software durch MISTERIMMO®(§ 13) gelten hinsichtlich der Nutzungsrechte die vorstehenden Regelungen zum Softwarekauf entsprechend.
(4) Softwaremiete
4.1 MISTERIMMO® räumt dem Kunden die zur Nutzung der Software notwendigen einfachen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzungsrechte ein.
4.2 Die öffentliche Zugänglichmachung der Software ist nur unter einer Domain gestattet. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch den Kunden angegebene Domain gilt als vereinbarter Einsatzort der Software. Weitere Domains dürfen auf diese lediglich verlinken, nicht jedoch über eine eigene Installation verfügen.
4.3 Der Kunde darf zur Datensicherung von der Software eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphabnumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.
4.4 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Unzulässig ist der Einsatz der Software auf mehreren Hardwaresystemen des Kunden zur gleichen Zeit, es sei denn, es sind in der erforderlichen Anzahl Mehrfachlizenzen vereinbart worden.
4.5 Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Die notwendigen Vervielfältigungen umfassen auch die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden in den Arbeitsspeicher.
4.6 Die Weitergabe der Software, etwaiger zulässiger Vervielfältigungen von dieser sowie der Dokumentationen ist unzulässig. Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist ebenfalls unzulässig. Gleiches gilt für eine Veröffentlichung des Quellcodes oder dessen Weitergabe an Dritte.
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, Updates zur Software, über die MISTERIMMO® per E-Mail informiert, unverzüglich einzuspielen. Unterlässt er dies oder ist ein Update allein deswegen nicht möglich, weil der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse MISTERIMMO® nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, entfallen seine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler unabhängig vom jeweiligen Update aufgetreten ist.
(5) Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte von MISTERIMMO®, kann MISTERIMMO® die Nutzungsrechte an der Software außerordentlich kündigen. Dies setzt grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung voraus. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die Software einschließlich der Dokumentation und etwaiger Vervielfältigungen hiervon zu löschen oder an MISTERIMMO® zurückzugeben. Auf Verlangen von MISTERIMMO® gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. MISTERIMMO® schuldet im Fall der außerordentlichen Kündigung keine Rückerstattung gezahlter Nutzungsrechtsgebühren.
(6) MISTERIMMO® ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Applikation (Updates) zu erstellen, wobei keine Abnahmeverpflichtung des Kunden besteht. Die Übergabe der Aktualisierungen an den Kunden kann von der Zahlung eines gesonderten Entgeltes abhängig gemacht werden. Ein generelles Recht auf Updates besteht nicht. Dies gilt besonders im Falle von eigenen Abänderungen des Quellcodes der Applikation.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
(1) Der Vertrag hinsichtlich der vorübergehenden Überlassung der Software (Mietversion) wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt worden ist. Etwaig erworbene Zusatzpakete (Updates), die neben der ursprünglichen Mietsoftware erworben werden, unterfallen der Laufzeit der Mietversion.
(2) § 15 (1) gilt für Zusatzpakete zur dauerhaft überlassenen Software (Kaufversion) entsprechend)
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 16 Sonstiges
(1) Sollte eine Regelung dieser Bestimmungen unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.
(2) Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von MISTERIMMO® Gerichtsstand, wenn der Kunde Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder er juristische Person des öffentlichen Rechts ist. MISTERIMMO® ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 09.01.2014